KVV: Im Gebiet des KVV ist die Fahrradmitnahme in Bussen in begrenztem Umfang (in der Regel maximal 2 Stück) im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten möglich. Jedoch besteht ein Vorrang bei der Mitnahme von Rollstühlen und Kinderwagen. Die Entscheidung über die Mitnahme trifft das Fahrpersonal. Von Montag bis Freitag ist zwischen 6 Uhr und 9 Uhr generell keine Fahrradmitnahme möglich. In Anrufsammeltaxis, Anruflinientaxis, Klein- und Minibussen werden grundsätzlich keine Fahrräder mitgenommen.
TGO: Im Geltungsbereich des TGO ist die Fahrradmitnahme nur in besonders gekennzeichneten Bussen möglich. Dies gilt z.B. samstags, sonn- und feiertags auf ausgewiesenen Fahrten der Linie 423 (Achern – Hornisgrinde) sowie der Linie 425 (Oppenau – Hornisgrinde). Die Fahrten mit möglicher Fahrradmitnahme sind im Fahrplan mit einem kleinen Fahrrad-Symbol (unter Hinweise) gekennzeichnet. Eine Voranmeldung bei der RVS Südwestbus unter der Rufnummer 0781/20391265 oder per Mail dbregiobusbw@deutschebahn.com ist unbedingt erforderlich! (Mo - Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr, Fr 9-12 Uhr)
Vgf: Eine Fahrradmitnahme in Bussen ist im vgf Gebiet generell nicht möglich.