Rahmen. Sie wurde 2017 gegründet, um Bürgerinnen und
Bürgern, Vereinen, Unternehmen und Institutionen die
Möglichkeit zu geben, sich in besonderer Weise für das
Gemeinwohl zu engagieren.
Ziel der Bürgerstiftung ist der langfristige Aufbau von
Stiftungsvermögen. Aus dem Ertrag heraus und mit Hilfe
von Spenden können dann Projekte unterstützt werden,
die nicht von staatlicher Seite oder anderen Institutionen
gefördert werden.
Die BÜRGERSTIFTUNG LOFFENAU will möglichst nachhaltige Projekte mit Bezug zur Gemeinde und den Menschen in ihr fördern (in keinem Fall Pflichtaufgaben der Gemeinde Loffenau):
\nSie können durch eine Spende oder Zustiftung
\nDie herausfordernden Projekte können nur mit erheblichen finanziellen Mitteln und ehrenamtlicher Mitarbeit von Bürgerinnen und Bürgern aus Loffenau verwirklicht werden.
\nFÜR JEDE IDEE SIND WIR DANKBAR!
\nJeder Cent hilft die Projekte und neue Vorhaben zu unterstützen
und zu fördern. Ab 500 Euro sind auch Zustiftungen
möglich, die dem Stiftungsvermögen zuwachsen.
Der Name des Zustifters wird dabei in eine Zustifterliste
aufgenommen und verewigt. Zustiftungen und Spenden
gelten als steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Selbstverständlich erhalten Sie hierüber eine
Spendenquittung ausgestellt.
Gerne nehmen wir Spenden und Zustiftungen auf folgendes
Konto entgegen:
Kundenstiftung der Sparkasse Rastatt/Gernsbach
BIC: SOLADES1RAS
IBAN: DE66 6655 0070 0000 4400 73
Verwendungszweck: „Spende Bürgerstiftung Loffenau“
oder „Zuwendung Bürgerstiftung Loffenau“
Über die genaue Verwendung entscheidet ein
Stiftungsrat. Dieser besteht aus dem Bürgermeister
und sechs weiteren Vertretern der Loffenauer Bevölkerung:
Damit unsere Gesellschaft in Loffenau sich weiterentwickelt
und lebendig bleibt, bedarf es engagierter Einwohnerinnen
und Einwohnern.
Die Loffenauer Bürgerstiftung bietet hierzu den passenden
Rahmen. Sie wurde 2017 gegründet, um Bürgerinnen und
Bürgern, Vereinen, Unternehmen und Institutionen die
Möglichkeit zu geben, sich in besonderer Weise für das
Gemeinwohl zu engagieren.
Ziel der Bürgerstiftung ist der langfristige Aufbau von
Stiftungsvermögen. Aus dem Ertrag heraus und mit Hilfe
von Spenden können dann Projekte unterstützt werden,
die nicht von staatlicher Seite oder anderen Institutionen
gefördert werden.
Die BÜRGERSTIFTUNG LOFFENAU will möglichst nachhaltige Projekte mit Bezug zur Gemeinde und den Menschen in ihr fördern (in keinem Fall Pflichtaufgaben der Gemeinde Loffenau):
Sie können durch eine Spende oder Zustiftung
Die herausfordernden Projekte können nur mit erheblichen finanziellen Mitteln und ehrenamtlicher Mitarbeit von Bürgerinnen und Bürgern aus Loffenau verwirklicht werden.
FÜR JEDE IDEE SIND WIR DANKBAR!
Jeder Cent hilft die Projekte und neue Vorhaben zu unterstützen
und zu fördern. Ab 500 Euro sind auch Zustiftungen
möglich, die dem Stiftungsvermögen zuwachsen.
Der Name des Zustifters wird dabei in eine Zustifterliste
aufgenommen und verewigt. Zustiftungen und Spenden
gelten als steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Selbstverständlich erhalten Sie hierüber eine
Spendenquittung ausgestellt.
Gerne nehmen wir Spenden und Zustiftungen auf folgendes
Konto entgegen:
Kundenstiftung der Sparkasse Rastatt/Gernsbach
BIC: SOLADES1RAS
IBAN: DE66 6655 0070 0000 4400 73
Verwendungszweck: „Spende Bürgerstiftung Loffenau“
oder „Zuwendung Bürgerstiftung Loffenau“
Über die genaue Verwendung entscheidet ein
Stiftungsrat. Dieser besteht aus dem Bürgermeister
und sechs weiteren Vertretern der Loffenauer Bevölkerung:
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